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BVerwG, 02.05.1977 - VI B 18.77 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 26.01.1977 - B 305-I/76
- BVerwG, 02.05.1977 - VI B 18.77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.05.1977 - 6 B 18.77
Für die Divergenzrüge bedeutet dies, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt ist (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33]), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil abweichen soll, noch der Kenntlichmachung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, d.h., es ist sowohl die vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene Auslegung eines Rechtssatzes darzustellen wie die damit vermeintlich in Widerspruch stehende materiellrechtliche Interpretation des Verwaltungsgerichts; weiterhin muß dargelegt werden, inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, also weshalb das Urteil auf der Abweichung beruht. - BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 116.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 02.05.1977 - 6 B 18.77
Die Beschwerde bezeichnet lediglich das Urteil BVerwGE 38, 358 [BVerwG 14.10.1971 - BVerwG VIII C 116.69] und meint, das Verwaltungsgericht "verkenne grundsätzlich den Begriff des schweren seelischen Schadens im Sinne (dieser) Entscheidung". - BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der …
Auszug aus BVerwG, 02.05.1977 - 6 B 18.77
Eine nur in tatsächlicher, nicht rechtlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung erfüllt die Zulassungsvoraussetzungen nicht (vgl. Beschluß vom 4. August 1975 - BVerwG VI B 37.75 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 92]).